WETTBEWERBSRECHT
Das Wettbewerbsrecht ist für den Erfolg eines Unternehmens in bestimmten Fällen von entscheidender Bedeutung. Unsere Beratung beschränkt sich aber nicht nur auf die Zulässigkeit von Werbekampagnen, sondern erfasst nahezu das gesamte nach außen gerichtete unternehmerische Handeln. Wir bieten unseren Mandanten unter anderem folgende Leistungen im Wettbewerbsrecht an:

  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • Prozessführung 
  • Prüfung von Werbekonzepten
  • Abwehr unlauterer Geschäftspraktiken von Wettbewerbern
  • Verteidigung gegen unbegründete wettbewerbsrechtliche Ansprüche